Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Kreisverband Würzburg

Warum man sein Fahrrad codieren lassen sollte (von Armin Schüssler)

Viele Radfahrer und Radfahrerinnen haben im Idealfall schon einmal von der Codierung gehört. Was es damit auf sich hat, warum diese wichtig ist und wie sie funktioniert, wird im Folgenden beschrieben.

Eine Person führt eine Codierung mit Flymarker durch
Fahrradmarkierung mit Flymarker © Armin Schüssler

Dem Bundeskriminalamt zufolge wurden im Jahr 2025 mehr als 214.000 Fahrräder gestohlen - an jedem Tag also rund 600 Fahrräder. Zum Vergleich: Im gleichen Zeitraum waren es lediglich knapp 28.000 Kraftfahrzeuge. Die Schadenshöhe bei den Fahrrädern beziffert das BKA auf mehr als 311 Millionen Euro. Nur knapp zehn Prozent der Fälle werden aufgeklärt [1].

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) waren etwas mehr als die Hälfte der gestohlenen Fahrräder versichert. Die Versicherer leisteten im vergangenen Jahr dabei nicht weniger als 150 Millionen Euro [2].

Die Polizei hebt immer öfter organisierte Banden aus, die sich auf den Diebstahl von E-Bikes spezialisiert haben. Dabei werden an einer Sammelstelle manchmal bis zu hundert Fahrräder gefunden.

Oft gelingt es der Polizei jedoch nicht, sichergestellte Fahrräder ihren Eigentümer*innen zurückzugeben. Gründe dafür können fehlende eindeutige Erkennungsmerkmale, eine der/dem Eigentümer*in unbekannte oder falsch mitgeteilte Rahmennummer oder eine schwer zu findende beziehungsweise gar nicht vorhandene Rahmennummer sein. Wird ein Fahrrad in einem anderen Bundesland gefunden, birgt das weitere Probleme.

Hier hilft die Codierung des ADFC. Der Code enthält verschlüsselt die Adresse der/des Eigentümer*in. Dieser Code kann nur von der Polizei in Zusammenarbeit mit den Einwohnermeldeämtern entschlüsselt werden.

Der Code wird mithilfe eines Nadelprägers in den Rahmen geprägt. Dabei wird nicht spanabhebend gearbeitet, sondern das Material an der Stelle verdichtet. Eine Garantie des Bike-Herstellers für den Rahmen bleibt deshalb erhalten.

Um den Code rückstandslos zu entfernen, müssten Diebe ihn abschleifen und den Rahmen neu lackieren und Fahrräder mit Code sind für sie im Wiederverkauf weniger wert. Um Diebe von Anfang an abzuschrecken, wird der Code deshalb an einer gut sichtbaren Stelle angebracht und zum Schutz mit einem auffälligen Aufkleber versehen.

Für alle Fahrräder, die für eine Prägung ungeeignet sind - beispielsweise Kinderfahrräder, die schnell wieder abgegeben werden, Leasingfahrräder, die ja Eigentum der Leasingfirma sind, oder Fahrräder mit Carbonrahmen, der bei einer Prägung beschädigt werden würde - gibt es die Klebecodierung. Außerdem kann man auch Akkus, Boxen und andere wertvolle Anbauteile codieren lassen.

Das Codierteam stellt dem/der Eigentümer*in nach dem Codieren einen ausgefüllten Codierauftrag mit dem Code aus. Dieser sollte gut verwahrt werden, da er benötigt wird, wenn bei einem Diebstahl Anzeige bei der Polizei erstattet wird.

Um sich diesen Ärger zu ersparen und auf Nummer Sicher zu gehen, hier noch ein paar Tipps:

  • Zeit ist etwas, was Fahrraddiebe nicht haben. Machen Sie es Ihnen also so schwer wie möglich.
  • Verwenden Sie ein wirklich hochwertiges Bügel- oder Kettenschloss. 100 Euro sollte man dafür mindestens anlegen.
  • Das Fahrrad stets an festen Gegenständen anschließen.
  • Kontrollieren Sie bei Fahrradständern, ob die Stahlstangen wirklich in Ordnung sind (Diebe haben diese schon zerschnitten und einen Aufkleber darüber geklebt).
  • Stellen Sie ihr Fahrrad nach Möglichkeit an belebten, gut sichtbaren und beleuchteten Orten ab.
  • Bewahren Sie den Kaufbeleg auf.
  • Kontrollieren Sie, ob die im Kaufbeleg genannte Rahmennummer - meist nahe dem Tretlager - stimmt (Beispielsweise ist EN14766 eine Norm und keine Rahmennummer).
  • Machen Sie Fotos vom Fahrrad, besonders von besonderen Erkennungsmerkmalen.
  • Fahrräder sind wenigstens im heimischen Umfeld über die Hausratversicherung versichert. Kontaktieren Sie hierzu ihren Versicherer.
  • Wird das Fahrrad verkauft, sollte man unbedingt einen Kaufvertrag ausfüllen. Auf den Seiten des ADFC findet man solch einen Musterkaufvertrag [3].

Zum Abschluss noch ein paar Worte zu Trackern.

Leicht erkennbare Tracker werden von Dieben sofort entfernt, und versteckte schützen nicht vor Diebstahl. Wenn der Tracker verrät, wo das Bike steht, sollte man sich zunächst an die Polizei wenden. Denn nur die Polizei ist berechtigt, Grundstücke und Häuser zu betreten.

Ein leider immer wieder vergessener Aspekt ist außerdem, dass Tracker Strom benötigen. Ein Tracker, dessen Akku nicht geladen wurde, ist nutzlos.

Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an den Codierbeauftragten für Bayern, Herrn Armin Schüssler wenden. Die Adresse lautet: codierung [at] adfc-bayern.de.

Links:

[1] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2025/pks2025_node.html

[2] https://www.gdv.de/gdv/medien/medieninformationen/weniger-fahrraddiebstaehle-schaeden-bleiben-auf-rekordniveau-199150

[3] https://www.adfc.de/fileadmin/user_upload/Im-Alltag/Fahrradkauf/Download/ADFC_Musterkaufvertrag_2018-08.pdf

https://wuerzburg.adfc.de/neuigkeit/warum-man-sein-fahrrad-codieren-lassen-sollte-von-armin-schuessler

Bleiben Sie in Kontakt